Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie das erste Mal bei mir sind, sehe ich mir die gesamte Haut an, kontrolliere auf weißen und schwarzen Hautkrebs (Melanom) und deren Vorläuferstufen. Ich untersuche auffällige Muttermale mit dem Auflichtmikroskop (https://flexikon.doccheck.com/de/Dermatoskopie) und speichere diese wenn nötig, digital ab. So können wir diese beim nächsten Besuch direkt miteinander auf Veränderung vergleichen. Die Früherkennung von Hautkrebs zählt zu meinen Spezialgebieten!

Sollten Sie noch weitere Anliegen haben, so werden diese ebenfalls behandelt. Generell wird ein jährlicher Besuch beim Hautarzt empfohlen. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei Akutterminen nur Ihr akutes Problem behandeln kann!

Das kommt auf die Größe des Muttermals bzw. der Gewebeprobe an. Üblicherweise entferne ich kleinere Muttermale mit einer Hautstanze, welche zwischen 3 und 8mm im Durchmesser misst. Die daraus resultierende Wunde wird vernäht. Größere Muttermale schneide ich schiffchenförmig heraus und muss die Wunde unter Umständen subkutan (unter der Haut) und an der Oberfläche nähen. Eine leichte Bürotätigkeit kann in der Regel trotzdem gleich wieder aufgenommen werden. Auf Sport, Schwitzen und schwere körperliche Arbeit muss jedoch bis zur Nahtentfernung verzichtet werden. Wichtig ist, die Wunde sauber und trocken zu halten. Die Nahtentfernung erfolgt – je nach Körperregion – nach 7-14 Tagen. Danach ist auf einen ausreichenden Sonnenschutz zu achten, da es sonst zu Hyperpigmentierungen der frischen Narbe kommen kann. Detaillierte Informationen erfahren Sie im persönlichen Beratungsgespräch.

Einen eingewachsenen Zehennagel (einen sogenannten Unguis incarnatus) behandle ich operativ. Hierzu wird die betreffende Zehe unter lokaler Betäubung gesetzt (Spritze ähnlich wie beim Zahnarzt). Danach wird der eingewachsene Nagelwall vorsichtig mittels Pinzette abgehoben und inklusive der Nagelwurzel entfernt. Um ein Nachwachsen und somit ein erneutes Einwachsen des Nagels zu verhindern, wird die Wundfläche mehrmals mit Phenol behandelt. Phenol besitzt eine ätzende, bakterien-abtötende und desinfizierende Wirkung. Der verbliebene Nagel ist deutlich schmäler, und bleibt dies im Regelfall auch. Eine Naht ist nicht notwendig.

Die Phenolkaustik kann an allen Zehen und an beiden Nagelwällen angewandt werden und stellt eine dauerhafte Lösung dar. Sie müssen mit einer Ausfallszeit von einigen Tagen rechnen; Sport ist bei Schmerzfreiheit nach etwa 1-2 Wochen wieder möglich. Im Regelfall leiden die Patienten nach der Operation selten unter Schmerzen, sofern der Fuß korrekt geschont wird, auf bequemes Schuhwerk geachtet wird und die täglichen Wundbäder eingehalten werden. Eine Komplettabheilung ist nach etwa einem Monat zu erwarten. Zu diesem Zeitpunkt findet auch die Abschlusskontrolle statt. Genaueres über diese effektive OP-Methode finden Sie unter  https://www.gesundheitsinformation.de/behandlung-eines-eingewachsenen-zehennagels.html

Der entscheidende Faktor ist in diesem Fall das persönliche Gespräch – die Qualität Ihrer Beschwerden (Ausschlag? Juckreiz? Rinnende Nase oder juckende Augen?) und deren zeitliches Auftreten sind richtungsweisend. Dementsprechend treffen wir die Entscheidung, ob und auf welche Allergene eine Austestung Sinn macht. Den sogenannten Prick-Test (https://www.gesundheit.gv.at/lexikon/P/prick-test-hk.html) führe ich vor Ort in der Ordination durch. Spezielle Austestungen (z.B. Biene/Wespe oder Penicillin) kann ich nur eingeschränkt durchführen. Sie erhalten dann eine Zuweisung in ein spezialisiertes Allergie-Ambulatorium. Sobald alle Ergebnisse vorliegen, erstellen wir gemeinsam einen Therapieplan. Dieser reicht von einem Behandeln der Symptome bis hin zur sogenannten Hyposensibilisierung („Allergie-Impfung“ https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitgvat/lexikon/D/hyposensibilisierung1.html).

Auch hier ist die Grundlage das gemeinsame Gespräch. Zuerst klären wir, welche Wünsche und Erwartungen Sie haben und dann prüfen wir, ob und wie diese umsetzbar sind. Sowohl bei der Behandlung mit Botolinumtoxin als auch mit dem Laser ist mit leichten Schmerzen zu rechnen. Im Regelfall werden diese aber gut toleriert, es ist keine örtliche Betäubung notwendig. Die Ausfallzeiten sind sehr kurz, normalerweise werden Sie gebeten, für zumindest 24h z.B. auf anstrengende körperliche Tätigkeiten/ Sport zu verzichten. Einer leichten Bürotätigkeit kann hingegen nachgegangen werden. Nach einer Laserbehandlung ist das Meiden von Sonneneinstrahlung sehr wichtig. Weitere wichtige Details – auch über mögliche Risiken und Nebenwirkungen – erfahren Sie im persönlichen Gespräch!

Der „klassischen“ Akne (Akne vulgaris) liegt eine entzündliche Veränderung der Hautanhangsgebilde zugrunde. In Zeiten der erhöhten Talgproduktion wie beispielsweise der Pubertät sind fast alle Menschen von Akne betroffen. Treten die unliebsamen Pusteln in einem späteren Lebensabschnitt auf, so kann es sich um Spätakne handeln (Akne tarda). Es gibt unterschiedliche Verlaufsformen dieser Erkrankung, welche die Wahl der Behandlung bestimmen. Um Narben- und Zystenbildung bei schweren Verlaufsformen (Akne conglobata) zu verhindern, werden wir über eine orale Therapie mit Isotretinoin-Tabletten sprechen. Bei leichten und mittleren Verläufen (Akne comedonica, Akne papulopustulosa) kann die lokale Behandlung mit desinfizierenden und porenverfeinernden Waschlösungen bzw. Gels ausreichend sein. Zudem steht uns auch eine kurzfristige antibiotische Therapie zur Verfügung.

Welche der Behandlungsmöglichkeiten in Ihrem Fall am Besten geeignet ist, ermitteln wir im persönlichen Gespräch.

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Sie erhalten jedoch eine Honorarnote, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Zum Teil können Sie dies online vornehmen bzw. finden online die passenden Formulare hierfür (z.B.: Link für die BVAEB https://www.bvaeb.at/cdscontent/contentid=10007.860182&portal=bvaebbportal)

Je nach Krankenkasse erhalten Sie einen Teil der Kosten zurückerstattet. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie die Honorarnote direkt – oder mit dem Schreiben der Krankenkasse (Teil-Refundierung oder Ablehnungsschreiben) – einreichen. Ästhetische Behandlungen sind immer Privatleistungen und werden nicht rückerstattet.